Gewässerrandstreifen- Beurteilung: Möglicheit Einwendungen zu erheben

Das Einhalten von Gewässerrandstreifen wurde durch das Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ und der daraus resultierenden Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zum 1. August 2019 zur Pflicht. Die acker- und gartenbauliche Nutzung auf einem mindestens fünf Meter breiten Streifen ab Uferlinie ist nach Artikel 16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes „in der freien Natur entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer“ verboten. Keine Gewässerrandstreifen sind demnach an künstlichen Gewässern, Be- und Entwässerungsgräben, Straßenseitengräben und sogenannten „grünen Gräben“ einzuhalten.

Die Kartierentwürfe stehen ab sofort als Vorabinformation auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamts Donauwörth (www.wwa-don.bayern.de) für jedes Gemeindegebiet im Landkreis Donau-Ries zur Verfügung. Innerhalb einer sechswöchigen Frist bis zum 03.04.2024 können Betroffene Einwendungen beim WWA einsenden.

Karte Wemding (16,2 MB)

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