Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer

Vorbehaltlich der Erteilung anders lautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2022 wird hiermit gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 (BGBl. S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Grundsteuer für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Wemding für das Kalenderjahr 2022 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.

Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerzahler, die keinen Grundsteuerbescheid 2022 erhalten, im Kalenderjahr 2022 die gleiche Grundsteuer zu denselben Fälligkeitsterminen wie im Vorjahr zu entrichten haben.

An Stelle der Festsetzung der Grundsteuer durch schriftlichen Bescheid tritt diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung. Für die Steuerschuldner treten daher mit dem heutigen Tag die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen heute ein schriftlicher Grundsteuerbescheid 2022 zugegangen wäre.

Wemding, 19.01.2022  

Dr. Drexler

1. Vorsitzender, VG Wemding

Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Hundesteuer

Vorbehaltlich der Erteilung anders lautender schriftlicher Hundesteuerbescheide 2022 wird hiermit mitgeteilt, dass die Hundesteuer für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Wemding für das Kalenderjahr 2022 in gleicher Höhe, wie im letzten Hundesteuerbescheid festgesetzt, zum 15. Februar 2022 fällig wird.

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Anmeldepflicht von Hunden nach den Hundesteuer-satzungen der Mitgliedsgemeinden hin. Anzeige- und steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund hält. Anmeldeformulare liegen in den Gemeindeverwaltungen und der VG Wemding Zi.Nr. 23 auf. Des Weiteren können An- und Abmeldeformulare online ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Wemding, 19.01.2022                                          

Dr. Drexler

1. Vorsitzender, VG Wemding

Einführung der getrennten Abwassergebühr ab 01.01.2021

Alle Grundstückseigentümer der Stadt Wemding, sowie Amerbach und Amerbach-Kreut haben in den letzten Tagen einen Erhebungsbogen mit Informationsblatt und eine Einladung zu Anhörungsgesprächen erhalten.

Bitte überprüfen Sie die Flächen auf dem Erhebungsbogen. Falls Sie  erhebliche Änderungen zu den berechneten Flächen feststellen, nehmen Sie bitte mit dem Fachbüro Schulte unter der Telefonnummer 0931 / 30 40 84 927 Kontakt auf oder nehmen Sie die Termine zur Anhörung war.

Für Rückfragen zu Eigentumsverhältnissen wenden Sie sich an die VG Wemding, Herrn Fackler unter der Tel. 09092/ 96 90 22 oder auch per E-Mail unter steueramt1@vg-wemding.de.

VG Wemding, Steueramt

Weitere Informationen:

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