Bestellung von Brennholz 2026
Städtische Forstverwaltung Wemding
Ab Dienstag, 06.10.2026 werden von der städtischen Forstverwaltung wieder Bestellungen für Selbstwerbungen und Langholz frei Waldstraße entgegengenommen.
Bis Ende Oktober werden Bestellungen von Wemdinger Bürgern bevorzugt berücksichtigt. Bitte geben Sie Ihren Holzbedarf baldmöglichst an.
Wichtige Information zur Lagerung nach Lieferung
Das Brennholz wird nach Zahlungseingang am mitgeteilten Lagerplatz (ersichtlich in der zugesendeten Lagerkarte) bereitgestellt. Mit dem Übersenden der Lagerkarte gilt das Holz als an den Käufer übergeben. Der Verkäufer übernimmt freiwillig für einen Zeitraum von vier Wochen ab dem Tag des Übersendens der Lagerkarte die Verantwortung dafür, dass das gelieferte Holz am vereinbarten Lagerplatz bleibt.
Nach Ablau dieser Frist geht das Risiko des Verlustes, Diebstahls oder sonstigen Abhandenkommens vollständig auf den Käufer über. Ab diesem Zeitpunkt ist der Käufer für die Sicherung und Überwachung des Holzes selbst verantwortlich. Der Verkäufer haftet nach Ablauf der Frist nicht für ein Abhandenkommen des Holzes.
Gesetzliche Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln bleiben hiervon unbeührt.
Wie geht es nach der Bestellung weiter?
Nach Bestellung bekommen Sie im Frühjahr des darauffolgenden Jahres eine Rechnung zugesandt. Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine Karte mit Angabe des Lagerortes. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Die Abfuhr ist erst nach vollständiger Bezahlung gestattet. Die Rechnung gilt zusammen mit dem Einzahlungsschein als Abfuhrschein. Ansonsten gelten für den Verkauf die Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für die Holzverkäufe aus dem Staatswald des Freistaats Bayern in ihrer jeweils gültigen Fassung.