Bekanntmachung Hundesteuer

Freitag, 15. Januar 2021
Vorbehaltlich der Erteilung anders lautender schriftlicher Hundesteuerbescheide 2021 wird hiermit mitgeteilt, dass die Hundesteuer für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Wemding für das Kalenderjahr 2021 in gleicher Höhe, wie im letzten Hundesteuerbescheid festgesetzt, zum 15. Februar 2021 fällig wird.
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Anmeldepflicht von Hunden nach den Hundesteuer-satzungen der Mitgliedsgemeinden hin.
Anzeige- und steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund hält.
Anmeldeformulare liegen in den Gemeindeverwaltungen und der VG Wemding Zi.Nr. 23 auf. Des Weiteren können An- und Abmeldeformulare im Internet unter „vg-wemding.de“ in der Rubrik „Rathaus und Behörden / Formulare“ ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Wemding, 11.01.2021
Dr. Drexler, 1. Vorsitzender