Bekanntmachung Grundsteuer

Freitag, 15. Januar 2021
Vorbehaltlich der Erteilung anders lautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2021 wird hiermit gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 (BGBl. S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Grundsteuer für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Wemding für das Kalenderjahr 2021 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.
Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerzahler, die keinen Grundsteuerbescheid 2021 erhalten, im Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer zu denselben Fälligkeitsterminen wie im Vorjahr zu entrichten haben.
An Stelle der Festsetzung der Grundsteuer durch schriftlichen Bescheid tritt diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung.
Für die Steuerschuldner treten daher mit dem heutigen Tag die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen heute ein schriftlicher Grundsteuerbescheid 2021 zugegangen wäre.
Wemding, 11.01.2021
Dr. Drexler, 1. Vorsitzender